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Im Grunde haben wir jeden Tag mit ihr zu tun. Wir gestalten sie zum Teil sogar selbst mit. Trotzdem schütteln wir auch immer wieder den Kopf über sie: die Politik. Wahrscheinlich gibt es kaum einen anderen Bereich in unserem alltäglichen Leben, der auf der einen Seite so altbekannt und auf der anderen oft gleichzeitig so undurchschaubar sein kann.

Wenn man dann den Ehrgeiz entwickelt und anfängt, sich mit den politischen Systemen auseinanderzusetzen, kommen die meisten schnell an den Punkt, an dem auf es auf einmal doch irgendwie kompliziert wird. Und selbst wenn man es schafft, sich trotz aller Unverständlichkeiten weiter vorzuarbeiten, hat man am Ende oft das Gefühl, sich doch nicht ganz bis in die Tiefe damit auszukennen.

Dazu kommt, dass die verschiedenen Länder ja auch unterschiedliche politische Systeme haben. Hat man also eines verstanden, heißt das noch lange nicht, dass man alle kennt. Dabei ist gerade die Politik der einzelnen Länder ausschlaggebend dafür, wie auf der Welt miteinander umgegangen wird. Manche politischen Systeme tragen dazu bei, in verschiedenen Teilen der Welt für Wohlstand und Frieden zu sorgen - andere tun genau das Gegenteil.

Pyramide mit Aufbau deer Kommuanlpolitik

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Was ist Kommunalpolitik?

Warum Kommunalpolitik? Kommunalpolitik ist die Politik vor unserer Haustür. Nur wenn möglichst viele Menschen mitmachen, ist Kommunalpolitik lebendig und vielfältig. Und nur so können die Interessen von möglichst vielen berücksichtigt werden. Möglichkeiten und Anlässe, aktiv zu werden, gibt es viele.
Kommunalpolitik als Grundstein der Demokratie in Deutschland Kommunalpolitik wird oft als „Grundstein“ oder „Schule“ der Demokratie bezeichnet. Da ist etwas dran, denn in der Kommunalpolitik beginnt die demokratische Mitbestimmung im Staat. Hier werden viele Entscheidungen darüber getroffen, was vor unserer Haustüre passiert. Keine andere politische Ebene ist den Bürgerinnen und Bürgern so nah wie die Kommunalpolitik. Kommunen, also Städte und Gemeinden, sind die kleinste politische Einheit in Deutschland. In Niedersachsen sind sie entweder eigenständige Stadtkreise oder Teile von Landkreisen. Kommunalpolitik ist die politische Ebene, die sich mit dem Zusammenleben in unseren Städten und Dörfern befasst. Kommunalpolitik im Grundgesetz In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, steht in Artikel 20, dass Kommunen demokratisch organisiert sein müssen. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Vertretung selbst wählen dürfen. Bei diesen Wahlen gelten die fünf Wahlgrundsätze, die auch bei den Landtags- und Bundestagswahlen gelten: Wahlen müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Die Wählerinnen und Wähler wählen eine Person oder Liste direkt.

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Wer macht Kommunalpolitik? 

Besonders wichtig in der Kommunalpolitik sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Das sind die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Gemeinderät_innen werden alle fünf Jahre gewählt. Wenn in der Kommunalpolitik Regeln gemacht werden, nennt man das eine Satzung. Das entspricht in etwa den Gesetzen, die im Bundestag und in den Landtagen beschlossen werden. An der Kommunalpolitik sind aber noch viel mehr Menschen beteiligt. Die Aufgabe der Verwaltung im Rathaus ist, die Beschlüsse des Gemeinderats umzusetzen. Wenn der Gemeinderat beispielsweise entschieden hat, eine Bücherei zu bauen, muss das Geld dafür bereitgestellt werden. Darauf achten der Kämmerer oder die Kämmerin, die für die Finanzen verantwortlich sind. Außerdem muss für die Bücherei ein Platz gefunden werden. Darum kümmert sich das Bauamt. Wenn dann gebaut wird, passt das Ordnungsamt auf, dass zum Beispiel keine parkenden Autos die Baustelle blockieren. Sobald die Bücherei fertig ist, müssen dort Leute arbeiten; sie sind bei der Kommune angestellt und werden von der Personalabteilung im Rathaus betreut. Zentral für die Kommunalpolitik sind aber die Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune. Die können sich auf ganz verschiedene Weise in die Kommunalpolitik einbringen: durch Vereine, Parteien, Bürgerinitiativen, bei Versammlungen, aber auch über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Egal ob jung oder alt, sportlich, musikalisch oder kulturell interessiert, neu zugezogen oder alteingesessen, Mann oder Frau, mit Migrationsgeschichte oder ohne: Kommunalpolitik wird von den und für die Menschen gemacht, die dort leben.

Würfelbaustein mit Ideen

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Themen der Kommunalpolitik

In Deutschland gilt das so genannte Subsidaritäts-Prinzip. Das bedeutet, dass immer die politische Ebene zuständig ist, auf der bestimmte Probleme am besten gelöst werden können. Man spricht dabei auch von der „Allzuständigkeit“ der Kommunen. Das bringt zum Ausdruck, dass Kommunalpolitik für alles zuständig ist, wofür Bund oder Land nicht zuständig sind. Ein Beispiel: Die Bewohnerinnen und Bewohner in einer Stadt wünschen sich ein Schwimmbad. Weder der Bundestag noch der Landtag kann beschließen, das Schwimmbad zu bauen. Das muss der Gemeinderat machen. Denn die Gemeinderät_innen sind die Expert_innen dafür, wie teuer so ein Schwimmbad sein darf, wo es gebaut werden kann, wie viele Leute dort arbeiten sollen und so weiter.Wenn der Gemeinderat entscheidet, dass ein Schwimmbad gebaut wird, braucht er dafür Geld. Jede Kommune stellt einen Haushalt auf. Im Finanzplan wird festgelegt, wie viel Geld der Kommune zur Verfügung steht und was sie damit macht. Ein Haushalt gilt jeweils für ein oder zwei Jahre.

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Ratsmitglied werden

Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*in nen werden von den Bürger*innen einer Kommune gewählt. Sie nehmen mit ihren Entscheidungen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Kommune. Als Ratsmitglied ist man in der Regel auch Mitglied einer Partei oder einer Wähler*inneninitiative und wurde durch die Kommunalwahlen in den Stadt-/Gemeinderat gewählt. Die Arbeit als Mandatsträger*in ist ehren amtlich und mit einer großen Verantwor tung verbunden. Denn als Vertretung der Bürger*innen der eigenen Stadt oder Gemeinde sind sie diejenigen, die für alle sprechen und mitentscheiden müssen. Wer selbst in den Rat möchte, muss für die Wahl zunächst zugelassen werden. Ist dies geschehen, steht er*sie dann bei der Wahl auf der Liste der wählbaren Kandidat*in nen. Eine Person zur Wahl vorschlagen können Parteien oder Wählergruppen, aber auch Behindertenbeauftragte. Die genauen Bestimmungen hierfür regelt die Kommunalwahlordnung Niedersachsen. Wer Interesse an einer Ratskandidatur hat, kann sich bei spielsweise im Rathaus beraten lassen.

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Was machen Bürgermeister*innen oder
Landräte*Landrätinnen?

Gemeinden und Städte haben eine*n (Ober-)Bürgermeister*in. Kreise haben eine*n Landrat* Landrätin. Bürgermeister*innen und Landräte*Landrätinnen leiten die Verwaltung. Sie sind Vorsitzende des Gemeinde-/Stadtrats oder des Kreistags und der jeweiligen Ausschüsse. Genau wie die Rats- und Kreistagsmitglieder werden auch Bürgermeister*innen und Landräte*Landrätinnen gewählt. In kleineren Gemeinden arbeiten

Bürgermeister*innen meist ehrenamtlich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. In größeren Gemeinden und in Städten sind Bürgermeister*innen hauptamtlich angestellt. Sie sind Verwaltungsbeamt*innen auf Zeit, da sie abgewählt werden können.Bürgermeister*innen sind das Bindeglied zwischen Bürger*innen, Rat und Verwaltung. Es ist möglich, Bürgermeister*innen oder Landräte*Landrätinnen bei einem Anliegen direkt anzusprechen. Viele bieten hierfür regelmäßige Sprechstunden an.

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Was ist ein
Stadt-/Gemeinderat?

Im Stadt-/Gemeinderat werden die kommunalpolitischen Ent-scheidungen getroffen. Außerdem wird vom Rat festgelegt, wie die Verwaltung arbeiten soll. Dort wird also über die Angelegenheiten der Kommune und deren Bearbeitung entschieden. Die gewählten Ratsmitglieder arbeiten immer ehrenamtlich, egal wie groß die Kommune ist. Sie werden in Niedersachsen alle fünf Jahre von den Bürger*innen der jeweiligen Kommune gewählt. An der Spitze des Rats sitzt der*die Bürgermeister*in.

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Aufgaben der Gemeinderäte

Räte entscheiden über die kommunale Strategie in den kommenden Jahren. Das heißt, sie entscheiden, wie die Kommune sein und sich entwickeln soll und auf welche Themenfelder Schwerpunkte gesetzt werden. Sie können also auch darüber entscheiden, wie Bürger*innen in die Gestaltung des Wohnorts einbezogen werden können.
Der Rat kann entscheiden, dass das Thema „Inklusion“ in die grundsätzliche kommunale Planung einbezogen wird.
Der Rat entscheidet auch, wofür im kommenden Jahr wie viel Geld ausgegeben wird. Er beschließt also den sogenannten „Haushaltsplan“.
Der Rat kontrolliert die Arbeit der Verwaltung.  Der Rat legt fest, wie die Ratsarbeit in den nächsten Jahren aussehen soll. Er legt unter anderem fest, welche Ausschüsse und kommunalen Gremien es geben soll. Ein kommunales Gremium ist z.B. ein Behindertenbeirat.
Der Kreistag übernimmt zusätzlich die Aufgaben, die sinnvollerweise nicht von den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und Städten jeweils einzeln gelöst werden sollten, wie etwa die Pflege eines öffentlichen Verkehrsnetzes
oder die Müllentsorgung.

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Was sind Fraktionen?

Die gewählten Ratsmitglieder können im Rat Fraktionen bilden. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die ähnliche politische Interessen vertreten. Als Fraktion können sie im Rat stärker Einfluss nehmen, da sich die Fraktionsmitglieder gemeinsam für bestimmte Ziele einsetzen. Außerdem kann die Arbeit auf die verschiedenen Fraktionsmitglieder aufgeteilt werden, sodass sich die einzelnen Mitglieder auf Fachgebiete spezialisieren können.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Fraktion und einer Partei?

Ein Großteil der gewählten Ratsmitglieder gehört einer Partei an. Üblicherweise bilden die gewählten Parteimitglieder im Rat eine Fraktion. Sie vertreten ihre Partei im Rat. Allerdings können Fraktionen auch über Parteigrenzen hinaus geschlossen werden.

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Was sind Ausschüsse?

Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Rat  ausführlich beraten und diskutiert werden. Außerdem braucht es für viele Entscheidungen Expertise von Sachverständigen, die sich in den einzelnen Angelegenheiten gut auskennen. Diese Expertise bieten die Ausschüsse, die zu bestimmten Themenfeldern gebildet werden. Grundsätzlich steht es dem Rat  frei, welche Ausschüsse er bildet. Es gibt allerdings einige Pflicht-Ausschüsse, die gebildet werden müssen. Dazu zählen z.B. der Haupt- und Finanzausschuss oder der Jugendhilfeausschuss. Typische freiwillige Ausschüsse gibt es für die Themenbereiche „Kultur, Sport und Freizeit“, „Schule und Bildung“ sowie „Bau“, „Soziales“, „Familie“ oder „Arbeit“.
Die Ausschüsse beraten den Rat und geben Empfehlungen ab. In manchen Fällen können sie auch selbst entscheiden, ohne dass der Rat eine Entscheidung fällen muss.
Die Entscheidungskompetenzen sind im Einzelnen in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt.
Der Rat legt fest, wie groß die jeweiligen Ausschüsse
sein dürfen. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus Vertreter*innen des Rats und aus sachkundigen Einwohner*innen und/oder Bürger*innen. In der Besetzung der Ausschüsse muss sich die Zusammensetzung des Rats widerspiegeln.
In den Ausschusssitzungen sind auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung anwesend. Außerdem können zu den Ausschusssitzungen Expert*innen eingeladen werden, um mit ihrem Sachverstand die Beratungen zu unterstützen.

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